In einem Besprechungstermin am 9.8.1974 wurde mit den folgenden Trägern öffentlicher Belange: Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk, Landesmuseum, Kreis, Kreisbeauftragter für Naturschutz und Landesbaubehörde Ruhr festgelegt, wie der erste Bauabschnitt in diesem Jahr noch gestaltet werden solle. Es wurde festgelegt, daß der Mottenhügel durch Anschüttungen in seiner Form ausgeglichen werden soll. Der zu verwendende Mutterboden soll vom Sportplatz der Gemeinde genommen werden. Abgängige Bäume sind zu entfernen und der Hügel ist dann mit Gras einzusäen. Für den zweiten Bauabschnitt soll ein Gestaltungsplan durch das Kreisgartenamt angefertigt werden, der gleichzeitig beinhaltet, wie der Motten-bereich in die Umgebung eingebunden wird. Bei diesem Gestaltungsplan ist außerdem darauf einzugehen, welche gemeindlichen Grünflächen- und Erholungsbereiche miterschlossen werden sollen. Inwieweit der Wassergraben wiederhergestellt werden kann, soll durch Experten geprüft werden. Zu gegebener Zeit soll auch der zweite Bauabschnitt mit den in Frage kommenden Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden.
Quelle: Verwaltungsbericht der Gemeinde Alpen 1974, S. 181.
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